Atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 StromNEV automatisch prüfen — Lastgang hochladen, Prüfbericht erhalten.
Das Problem: Wer seine Lastspitzen außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers hat, kann ein individuelles Netzentgelt beantragen — und deutlich sparen. Die Prüfung ist Handarbeit: über 35.000 Viertelstundenwerte gegen die Zeitfenster des jeweiligen Netzbetreibers, Feiertage und Brückentage inklusive.
Deshalb prüfen viele Betriebe den Anspruch gar nicht erst — oder beauftragen teure Gutachten. Der Lastgang-Analyzer macht aus der Prüfung einen Upload: Datei rein, Adresse rein, Bericht raus.
Viertelstundenwerte enthält ein RLM-Lastgang pro Jahr — der Analyzer prüft jeden einzelnen gegen die Hochlastzeitfenster des zuständigen Netzbetreibers.
RLM-Lastgang als Excel oder CSV per Drag & Drop, dazu die Adresse der Abnahmestelle. Mehr braucht es nicht.
Aus der Postleitzahl wird der zuständige Verteilnetzbetreiber bestimmt und dessen veröffentlichte Hochlastzeitfenster für das Prüfjahr geladen.
Jahreshöchstlast, Höchstlast innerhalb der Hochlastzeitfenster und die Differenz werden berechnet und gegen die Schwellenwerte geprüft — Feiertage und Brückentage je Bundesland berücksichtigt.
Das Ergebnis kommt als DOCX oder PDF: nachvollziehbar dokumentiert, als Grundlage für den Antrag beim Netzbetreiber.
Für Energieberater, Stadtwerke und Industriebetriebe mit registrierender Leistungsmessung (RLM), die den Anspruch auf individuelles Netzentgelt für ihre Kunden oder sich selbst prüfen wollen.
Nein. Der Bericht zeigt, ob und wie deutlich die Kriterien erfüllt sind, und dokumentiert die Berechnung nachvollziehbar. Den Antrag stellen Sie weiterhin beim Netzbetreiber — mit dem Bericht als Grundlage.
Die Hochlastzeitfenster werden je Netzbetreiber und Jahr als Stammdaten gepflegt. Fehlt ein Netzbetreiber, ergänzen wir ihn auf Anfrage.
Ja, als Docker-Container auf Ihrem Server. Standard ist der Betrieb in der Cloud.
Schicken Sie uns einen Lastgang — wir prüfen ihn gemeinsam mit Ihnen und Sie sehen, was der Analyzer kann. Unverbindlich.